24-Stunden-Lieferantenwechsel
Ab dem 6. Juni 2025 gelten neue gesetzliche Regelungen für den Strommarkt. Diese Änderungen ermöglichen einen besonders schnellen Anbieterwechsel – innerhalb von nur 24 Stunden. Eine zentrale Neuerung dabei:
Rückwirkende An- oder Abmeldungen von Stromverträgen sind künftig nicht mehr zulässig. Jede An- oder Abmeldung muss im Voraus erfolgen
Was das für Sie bedeutet:
Ab dem 6. Juni 2025 sind An- und Abmeldungen nur noch im Voraus möglich. Teilen Sie uns Ihren Einzugs- oder Auszugstermin idealerweise mindestens 14 Tage vorher mit. Rückwirkend können wir Ihre An- oder Abmeldung aus gesetzlichen Gründen nicht mehr bearbeiten.
Die aktuellen Vertragslaufzeiten und Kündigungsfristen bleiben unverändert. Der schnellere Wechsel betrifft nur den Austausch zwischen den Energieanbietern hinter den Kulissen. Wenn Ihr Vertrag noch eine Laufzeit hat, können Sie den Anbieter nach wie vor nur unter Berücksichtigung der Kündigungsfrist wechseln.
Auch wenn sie schon ausgezogen sind: bei verspäteten Abmeldungen können unnötige Kosten entstehen, da die Stromabrechnung bis zur Abmeldung auf Ihren Namen weiterläuft. Möglicherweise sogar durch den Stromverbrauch des Nachmieters.
Gilt das auch für Gas?
Ja. Der Gesetzgeber schreibt die neue Regelung derzeit zwar nur für den Strombereich vor. Damit es für Sie dennoch möglichst einfach und transparent bleibt, wenden wir sie aber auch beim Wechsel des Gaslieferanten an.
Umzug geplant?
Umzüge sind stressig – lassen Sie uns das mit der Energieversorgung übernehmen! Melden Sie einfach Ihren Umzug online und sorgen Sie dafür, dass Sie auch im neuen Zuhause vom ersten Tag an zuverlässig mit Energie versorgt werden. In den meisten Fällen können Sie Ihren bestehenden Energietarif problemlos in Ihre neue Wohnung mitnehmen.
Melden Sie Ihren Einzug und Auszug unbedingt spätestens 14 Werktage vorher an!
Das geht ganz einfach und schnell – mit nur wenigen Klicks.
FAQ - Unsere Antworten auf Ihre Fragen
Ein Lieferantenwechsel bedeutet, dass ein Haushalt oder ein Unternehmen seinen Energieanbieter wechselt. Dabei wird die Strom- oder Gasversorgung von einem bisherigen Anbieter auf einen neuen übertragen. Gründe für einen Wechsel können günstigere Preise, bessere Serviceleistungen oder vorteilhaftere Vertragsbedingungen sein.
An-, Ab- und Ummeldungen aufgrund eines Wohnungswechsels sind ebenfalls Prozesse des 24-Stunden-Lieferantenwechsels. Aktuell betreffen diese Regelungen aber nur das Medium Strom.
Die Bundesnetzagentur hat beschlossen, dass ein Stromlieferantenwechsel ab dem 6. Juni 2025 innerhalb von 24 Stunden erfolgen muss – vorausgesetzt, die vertraglichen Bedingungen erlauben es. Dies beschleunigt den Wechselprozess erheblich und sorgt für mehr Flexibilität für Verbraucherinnen und Verbraucher.
Nein, ab 6. Juni 2025 sind rückwirkende An- und Abmeldungen technisch nicht mehr möglich. Alle Ein- und Auszüge müssen künftig im Voraus gemeldet werden.
Bei Umzügen galt für An- und Abmeldungen von Lieferverhältnissen durch Energielieferanten bisher eine Frist von sechs Wochen rückwirkend. Bitte beachten Sie hier auch die Regelungen in Ihrem aktuellen Liefervertrag.
Melden Sie Ihren Umzug so früh wie möglich, idealerweise sobald Ihr Mietvertrag unterschrieben oder Ihre Kündigung erfolgt ist. Eine frühzeitige Mitteilung stellt sicher, dass Ihr Stromvertrag rechtzeitig umgestellt wird und keine unnötigen Kosten entstehen. Bitte beachten Sie hier auch die entsprechenden Kündigungs-/meldefristen in Ihrem aktuellen Liefervertrag.
Nur bei einer rechtzeitigen Abmeldung stellen Sie sicher, dass Sie nicht weiter die Energiekosten für Ihre bisherige Wohnung tragen müssen, jedoch vielleicht schon ein Nachmieter Ihre Energie verbraucht.
Daher ist eine zwingende Abmeldung mindestens 2 Wochen vor Termin erforderlich!
- Kundennummer (falls vorhanden)
- Name des Vertragspartners
- Adresse der Verbrauchsstelle
- Zählernummer
- MaLo Nummer (falls bekannt)
- Ein- oder Auszugsdatum
- Zählerstand muss nachgereicht werden
Ja, die vertraglich vereinbarten Laufzeiten und Kündigungsfristen bleiben unverändert bestehen.
Die 24-Stunden-Frist gilt nur an Werktagen. Beispiel: Sendet der Lieferant am Montag eine Anmeldeanfrage an den Netzbetreiber, muss der Netzbetreiber am Dienstag darauf antworten. Eine Anmeldung ist frühestens ab Mittwoch möglich – vorausgesetzt, es besteht keine Kündigungsfrist mehr.