CO2-Kosten

Verteilung auf Mieter und Vermieter

Die CO₂-Steuer soll helfen, klimafreundliches Verhalten zu fördern, um die Klimaziele der Bundesregierung zu erreichen. Ab 2023 müssen sich Vermieterinnen und Vermieter je nach Energieeffizienz des Gebäudes an der CO₂-Steuer beteiligen.

Der Rechner liefert Ihnen eine erste Orientierung:

Die Aufteilung der Kohlendioxidkosten zwischen Vermieter und Mieter richtet sich nach dem Kohlendioxid­ausstoß des Gebäudes pro Quadratmeter Wohnfläche und Jahr. Mithilfe dieses Wertes werden das Gebäude in das Stufenmodell eingeordnet – eingestuft – und das maßgebliche Aufteilungsverhältnis ermittelt.

Zum Hintergrund

Seit 2021 wird für das Heizen mit Öl oder Erdgas eine CO2-Abgabe fällig. Bisher mussten Mieter diese Kosten allein tragen. Durch das Gesetz zur Aufteilung der Kohlendioxid­kosten (CO2KostAufG) werden seit 1. Januar 2023 auch Vermieter an den CO2-Kosten fürs Heizen mit fossilen Brennstoffen beteiligt – und zwar in Abhängigkeit davon, welchen energetischen Zustand das vermietete Objekt aufweist.

Das sollten Sie wissen

  • Das Gesetz gilt nur für brennstoffbetriebene Heizungen und Fernwärme­anschlüsse (z. B. Gasheizungen, Ölheizungen, Kohleheizungen, Fernwärme­heizungen).
  • Das Gesetz gilt nicht für strombetriebene Heizungen (z. B. Wärmepumpen oder Nachtspeicher­heizungen). Bei strombetriebenen Heizungen werden folglich keine CO2-Kosten zwischen Vermieter und Mieter aufgeteilt.
  • Die Aufteilung der CO2-Kosten wird für die meisten Mieter und Vermieter erst ab dem Jahr 2024 relevant.
  • Betroffen sind diejenigen Kunden, die Erdgas von uns beziehen. Informationen für die Aufteilung der CO2-Kosten finden Sie auf Ihrer Erdgas-Rechnung.

Wichtige Änderungen ab 06. Juni 2025

Umzug geplant? Diese Neuerung sollten Sie kennen!

Ab dem 06. Juni 2025 ist ein Stromanbieterwechsel innerhalb von 24 Stunden möglich. Das bringt vor allem bei Umzügen wichtige Änderungen mit sich.

Bitte beachten Sie:
Umzüge müssen spätestens 24 Stunden im Voraus gemeldet werden - eine rückwirkende Abmeldung ist nicht mehr möglich.

Was bedeutet das für Sie ?

  • Melden Sie Ihren Umzug am besten mindestens 14 Tage vor Aus- oder Einzug
  • Ohne rechtzeitige Abmeldung bleibt der Stromanschluss auf Ihren Namen - und Sie zahlen weiter
  • Beim Einzug rechtzeitig Vertrag abschließen, um die teurere Grundversorgung zu vermeiden

Unser Kundenservice unterstützt Sie gerne bei allen Fragen rund um Ihre Stromversorgung

Telefon: 5244-9609944 E-Mail: info@stadtwerke-rl.de