Reduzierte Umlagen für Wärmepumpen nach § 22 EnFG

Der Gesetzgeber entlastet den Betrieb von Wärmepumpen finanziell. Nach § 22 des Energiefinanzierungsgesetzes (EnFG) können für den Stromverbrauch von Wärmepumpen bestimmte Umlagen reduziert werden. Ziel ist es, klimafreundliche Heizsysteme zu fördern und die Wärmewende voranzubringen.

Welche Umlagen werden reduziert?

Für Strom, der ausschließlich zum Betrieb einer Wärmepumpe genutzt wird, entfallen unter bestimmten Voraussetzungen:

  • die KWKG-Umlage
  • die Offshore-Netzumlage

Dadurch verringert sich der Strompreis Ihrer Wärmepumpe um den Betrag dieser Umlagen. Der übrige Strompreis bleibt bestehen.

Wer kann von der Umlagenreduzierung profitieren?

Die Reduzierung gilt für Kundinnen und Kunden, die folgende Voraussetzungen erfüllen:

■ Der Strom wird ausschließlich für eine elektrisch betriebene Wärmepumpe verwendet.
■ Die Wärmepumpe wird über einen separaten Zählpunkt erfasst.
■ Es liegen keine wirtschaftlichen Schwierigkeiten im Sinne der gesetzlichen Regelungen vor.
■ Es bestehen keine offenen Rückforderungsansprüche aufgrund von EU-Beihilfeentscheidungen.

Wie erfolgt die Berücksichtigung der reduzierten Umlagen?

Damit wir die Umlagenreduzierung berücksichtigen können, ist eine entsprechende Meldung erforderlich. Wir prüfen die Angaben und setzen die reduzierten Umlagen um, sobald alle gesetzlichen und regulatorischen Voraussetzungen erfüllt sind. Die Entlastung wird anschließend in der Abrechnung ausgewiesen.

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Mit der Übermittlung dieser Angaben versichern Sie, dass alle Informationen vollständig und korrekt sind. Sie sind darüber informiert, dass falsche Angaben subventionserheblich im Sinne von § 264 Abs. 9 StGB sind und ein Subventionsbetrug nach § 264 StGB strafbar ist. Gleichzeitig bestätigen Sie, dass alle Voraussetzungen nach § 22 EnFG für eine Reduzierung der KWKG-Umlage und der Offshore-Netzumlage erfüllt sind. Ihr Strom wird ausschließlich in einer elektrisch betriebenen Wärmepumpe verwendet, Ihre Wärmepumpe verfügt über einen separaten, mit dem Netz verbundenen Zählpunkt, Sie sind kein Unternehmen in Schwierigkeiten (UiS), und gegen Sie bestehen keine offenen Rückforderungsansprüche aufgrund eines Beschlusses der Europäischen Kommission zur Unzulässigkeit einer Beihilfe. Die von Ihnen übermittelten Angaben werden von den Stadtwerken Rietberg-Langenberg auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. c DSGVO in Verbindung mit § 22 EnFG gespeichert und an den zuständigen Netzbetreiber weitergeleitet, um Ihren Anspruch auf Umlagenreduzierung zu prüfen. Allgemeine Datenschutzhinweise der Stadtwerke Rietberg-Langenberg finden Sie hier. Bitte beachten Sie: Ohne diese Angaben kann Ihr Anspruch auf die Reduzierung der Umlagen nicht umgesetzt werden.