Reduzierte Umlagen für Wärmepumpen nach § 22 EnFG

Der Gesetzgeber entlastet den Betrieb von Wärmepumpen finanziell. Nach § 22 des Energiefinanzierungsgesetzes (EnFG) können für den Stromverbrauch von Wärmepumpen bestimmte Umlagen reduziert werden. Ziel ist es, klimafreundliche Heizsysteme zu fördern und die Wärmewende voranzubringen.

Welche Umlagen werden reduziert?

Für Strom, der ausschließlich zum Betrieb einer Wärmepumpe genutzt wird, entfallen unter bestimmten Voraussetzungen:

  • die KWKG-Umlage
  • die Offshore-Netzumlage

Dadurch verringert sich der Strompreis Ihrer Wärmepumpe um den Betrag dieser Umlagen. Der übrige Strompreis bleibt bestehen.

Wer kann von der Umlagenreduzierung profitieren?

Die Reduzierung gilt für Kundinnen und Kunden, die folgende Voraussetzungen erfüllen:

■ Der Strom wird ausschließlich für eine elektrisch betriebene Wärmepumpe verwendet.
■ Die Wärmepumpe wird über einen separaten Zählpunkt erfasst.
■ Es liegen keine wirtschaftlichen Schwierigkeiten im Sinne der gesetzlichen Regelungen vor.
■ Es bestehen keine offenen Rückforderungsansprüche aufgrund von EU-Beihilfeentscheidungen.

Wie erfolgt die Berücksichtigung der reduzierten Umlagen?

Damit wir die Umlagenreduzierung berücksichtigen können, ist eine entsprechende Meldung erforderlich. Wir prüfen die Angaben und setzen die reduzierten Umlagen um, sobald alle gesetzlichen und regulatorischen Voraussetzungen erfüllt sind. Die Entlastung wird anschließend in der Abrechnung ausgewiesen.